Mittelherkunft und Mittelverteilung
Die beiden Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande stellen der Sport-Toto-Gesellschaft einen Anteil aus ihren Reingewinnen zur Weiterleitung an den Schweizer Sport zur Verfügung. Für das Jahr 2012 waren dies insgesamt 33.1 Mio. CHF. Mit diesen Mitteln ist es den Benefiziaren möglich, Schweizer Sportlerinnen und Sportler und damit den Schweizer Sport massgebend zu unterstützen.
Die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) selbst ist seit 2007 nicht mehr operativ tätig, erwirtschaftet also keine eigenen Mittel mehr. Ihre Hauptaufgabe ist die Weiterleitung der ihr von den beiden Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande zu Gunsten einiger nationaler Sportorganisationen zur Verfügung gestellten Mittel. Daneben ist es der Sport-Toto-Gesellschaft nicht (mehr) möglich, andere Projekte aus dem Sport direkt zu unterstützen.
Kantonale Sportfonds
Zur gezielten Förderung von Projekten verfügt jeder Kanton über einen (Swisslos-) Sportfonds (Deutschschweiz und Tessin) oder eine Sportkommission (Romandie), die gemäss bestehenden Reglementen und Richtlinien finanzielle Mittel zur Förderung von einzelnen Projekten zur Verfügung stellen können.
Eine Adressliste der kantonalen (Swisslos-)Fonds und Sportfonds finden Sie unter folgendem Link.
Die Sportkommissionen der Westschweizer Kantone erreichen Sie über diese Seite.